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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Vertragspartner

    Der Vertrag wird zwischen dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, und dem Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Trazerberggasse 37/6/6, 1130 Wien, AUSTRIA, welches von Dipl.-Ing. Alexander DÜR MSc (alexander.duer@ib-duer.at) vertreten wird, im Folgenden Auftragnehmer genannt, abgeschlossen. Der Auftraggeber muss Arbeitgeber (z.B. Geschäftsführer, Prokurist) oder ein Vertreter bzw. Berater des Arbeitgebers (z.B. Abteilungsleiter, Präventivfachkräfte, Betriebsrat, Sicherheitsvertrauensperson, Vorarbeiter) im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ASchG sein. Wenn der Auftraggeber die Sicherheitsunterweisung für seine Arbeitnehmer bucht, dann ist er für die Einhaltung der AGBs durch seine Arbeitnehmer verantwortlich.

  • 2. Inhalt des Vertrages

    • 2.1. Angebotene Dienstleistungen

      Diese AGBs decken die folgenden Dienstleistungen ab:

      • Standard SYFOX Online-Sicherheitsunterweisungen inkl. Verständniskontrolle
      • Aufbewahrung der Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen
    • 2.2. Standard SYFOX Online-Sicherheitsunterweisungen inkl. Verständniskontrolle

      Die Website www.syfox.at bietet dem Auftraggeber Online-Sicherheitsunterweisungen inkl. Verständniskontrolle gemäß § 14 ASchG für seine Arbeitnehmer an. Die Standard Online-Sicherheitsunterweisungen sind modulartig aufgebaut und wurden auf Basis anerkannter Sicherheitsstandards erstellt und mit praktischen Beispielen erläutert.

      Im Anschluss an die Standard Online-Sicherheitsunterweisung gibt es eine Online- Verständniskontrolle.

      Wenn alle Fragen der Online Verständniskontrolle richtig beantwortet wurden, kann sich der Arbeitnehmer ein Zertifikat über die bestandenen Unterweisungsmodule ausdrucken und der Arbeitgeber bekommt einen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Unterweisungsmodule absolviert und bestanden hat.

      Diese Nachweise können gespeichert, zur Vorlage bei Behörden, bei Auftraggebern und als Nachweis der Umsetzungspflichten im ArbeitnehmerInnenschutz ausgedruckt und weitergegeben werden.

      Nach der Verständniskontrolle werden die Arbeitnehmer eingeladen, auf freiwilliger Basis an einer Umfrage über die Qualität der Online-Sicherheitsunterweisung teilzunehmen.

    • 2.3. Aufbewahrung der Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen

      Die Standard-Aufbewahrungsdauer des Namens des unterwiesenen Arbeitnehmers, des Datums der Sicherheitsunterweisung, des Inhalts der Sicherheitsunterweisung, der beantworteten Fragen der Verständniskontrolle beträgt 5 Jahre ab Bestelldatum.

  • 3. Leistungsumfang und Verantwortung des Auftraggebers

    • 3.1. Vollständigkeit der Sicherheitsunterweisungen

      Der Auftragnehmer ist laufend bemüht, die aktuellen rechtlichen Vorgaben in die Sicherheitsunterweisungen aufzunehmen. Wegen der Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen Regelungen und der häufigen Regeländerungen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die Sicherheitsunterweisungen zu jedem Zeitpunkt allen aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechen.

      Die Standard Online-Sicherheitsunterweisungen ist eine Basisunterweisung und ersetzt nicht die individuelle Beurteilung der Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz und eine individuelle arbeitsplatzbezogene Unterweisung.

    • 3.2. Verhalten bei Fehlern in der Sicherheitsunterweisung

      Wenn der Auftraggeber Fehler in der Sicherheitsunterweisung erkennt, hat er die Pflicht, einerseits die für den individuellen Arbeitsplatz gültigen bzw. erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Erreichung des Schutzziels umzusetzen und andererseits das dem Auftragnehmer zu melden.

    • 3.3. Verwendung der Standard SYFOX Online-Sicherheitsunterweisungen

      Die angebotenen Standard SYFOX Online-Sicherheitsunterweisungen behandeln nicht alle Sicherheitsthemen. Bei Unklarheiten betreffend den individuellen Arbeitsplatz ist daher vorher der Auftragnehmer zu kontaktieren.

    • 3.4. Wirksamkeit der Sicherheitsunterweisungen

      Die Wirksamkeit der Umsetzung der in den Sicherheitsunterweisungen angeführten Sicherheitsmaßnahmen ist am Arbeitsplatz vom Auftraggeber laufend zu kontrollieren.

    • 3.5. Voraussetzungen für Nutzung der SYFOX Plattform

      Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er sämtliche Produkte und Services des Auftragnehmers nur in Anspruch nehmen kann, sofern er über eine aktuelle Version einer der folgenden Web-Browser verfügt: Mozilla Firefox, Google Chrome, Mircrosoft Edge, Apple Safari. Es sind alle Versionen aktuell, die während der letzten 365 Tage, zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Versionierungsschema des Browser-Herstellers die aktuellste Version waren. Der Auftraggeber bestätigt, dass er nur Daten Dritter an die SYFOX Online-Platform weitergibt, für deren Weitergabe er bevollmächtigt ist.

  • 4. Preise

    • 4.1. Standard SYFOX Online-Sicherheitsunterweisungen inkl. Verständniskontrolle

      Der aktuelle Basispreis für ein Unterweisungsmodul inkl. Verständniskontrolle ist auf der Website ersichtlich. Einen Rabatt in der Höhe von 5 % gibt es ab 100 gekaufter Module. Bei mehr als 1.000 Modulen gibt es ein individuelles schriftliches Angebot.

    • 4.2. Aufbewahrung der Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen

      Der Zuschlag für die Verlängerung der Aufbewahrungsdauer der Dokumentation der Online-Sicherheitsunterweisungen um weitere 5 Jahre auf insgesamt 10 Jahre beträgt 5 % der Auftragssumme und ist im Vorhinein zu entrichten. Der Zuschlag für alle weiteren 5 Jahre betragen jeweils 5 % und ist im Vorhinein zu entrichten.

  • 5. Zahlungsbedingungen

    Erst wenn der angebotene Bruttogesamtbetrag am Konto des Auftragnehmers eingelangt oder die Zahlung mit der Kreditkarte abgeschlossen ist, wird die Online-Sicherheitsunterweisung freigeschaltet bzw. die Face-to-Face-Unterweisung durchgeführt.

  • 6. Vertragslaufzeit

    • 6.1. Standard SYFOX Online-Sicherheitsunterweisungen inkl. Verständniskontrolle

      Die Online-Sicherheitsunterweisungen können ab Freischaltung auf der SYFOX Website innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden. Den zu unterweisenden Arbeitnehmern werden eine Einladung und ein Link für die Online-Sicherheitsunterweisung gemailt. Wenn der Arbeitnehmer die Online-Sicherheitsunterweisung nach 2 Wochen der Durchführungsfrist noch nicht durchgeführt hat, werden ihm und in Kopie dem Auftraggeber mehrere Erinnerungsmails übermittelt. Wenn der Arbeitnehmer trotz der Erinnerungsmails die Online-Unterweisung nicht durchführt, verfällt das Recht auf Durchführung der jeweiligen Online-Sicherheitsunterweisung ersatzlos.

    • 6.2. Aufbewahrung der Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen

      Die Laufzeit des Vertrages endet mit der fünfjährigen Aufbewahrungsfrist für die Daten der Online-Sicherheitsunterweisungen.

      Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn die Aufbewahrungsfrist für die Daten der Online-Sicherheitsunterweisungen verlängert wird.

  • 7. Außerordentliche Kündigung

    • 7.1. Kündigung durch den Auftragnehmer

      Der Auftragnehmer ist berechtigt mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und das ist insbesondere der Fall, wenn

      • der Auftraggeber zusätzliche Beratung in zu großem Ausmaß in Anspruch nimmt
      • der Auftraggeber die Online-Unterweisung außerhalb der Durchführungsfrist in Anspruch nimmt
      • der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist
      • ein vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen des Kunden bestellt wurde oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde
    • 7.2. Kündigung durch Auftraggeber

      Der Auftraggeber ist berechtigt mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und das ist insbesondere der Fall, wenn

      • der Auftragnehmer die zu erbringende Leistungen trotz schriftlicher Abmahnung durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen erbringt
  • 8. Haftung

    • 8.1. Gültige Rechtsmaterie

      Der Inhalt der Online-Sicherheitsunterweisung entspricht der österreichischen Gesetzeslage. Daher wird nur für österreichisches Recht gehaftet.

    • 8.2. Verschulden und Haftungssumme

      Wir haften dem Geschädigten nur dann, wenn uns zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Absolvierung der Online-Unterweisung.

      Die Beiträge auf den unter der Adresse www.syfox.at dargestellten Internetseiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für fehlerhafte bzw. unrichtige Informationen, wenn die Website ganz bzw. teilweise nicht zur Verfügung steht, wird ausgeschlossen.

      Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Medieninhaber keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

      Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz betreffend die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit der unterwiesenen Arbeitnehmer der Auftraggeber. Die Haftungssumme ist mit höchstens € 10.000.- je Auftrag begrenzt.

    • 8.3. Mittelbare Schäden

      Die Haftung für entgangenen Gewinn, Kosten in Verbindung mit Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Ansprüche Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    • 8.4. Schadenersatzansprüche

      Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

    • 8.5. Links

      Im Rahmen von SYFOX Online-Unterweisungen kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmer aufgefordert wird, selbständig nach Informationen im Internet zu suchen oder Links zu folgen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt dieser Drittseiten.

    • 8.6. Hochladen und Erstellen von Unterweisungsinhalten durch den Auftraggeber

      Wenn der Auftraggeber selbst Unterweisungen erstellt oder hochlädt, übernimmt er die Haftung für deren Inhalte. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er über die Nutzungsrechte für hochgeladene Texte, Bilder, Videos etc. verfügt. Zusätzlich räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Vertragserfüllung benötigten Rechte ein. Außerdem erlaubt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unterweisungsinhalte zur computertechnischen Optimierung des SYFOX Programmcodes zu anzusehen. Die Unterweisungsinhalte werden nur auf ihre datentechnischen Eigenschaften wie verwendete Bildformate und Textlänge angesehen. In keiner Weise werden die Unterweisungsinhalte auf ihre sicherheitstechnische oder fachliche Richtigkeit geprüft.

  • 9. Verwendung des Logos des Auftraggebers

    Sobald eine Bestellung abgeschlossen und der Auftraggeber über den erfolgreichen Abschluss der Unterweisung und der Verständniskontrolle seiner Arbeitnehmer informiert wurde, darf das Logo des Auftraggebers zu Werbezwecken vom Auftragnehmer verwendet werden.

  • 10. Gerichtsstand

    Als ausschließlicher Gerichtstand wird das für Wien Innere Stadt örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen.

    Andere AGBs sind nicht gültig.

  • 11. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGBs zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Stand: Version 1.0 - Wien, am 17.09.2017

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